Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines:

Als Grundlage aller Geschäftsvorgänge, Verträge, Aufträge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen der Günter ZWETSCH Diamantwerkzeug-Fabrik, D-55743 Idar-Oberstein und werden uneingeschränkt vom Auftraggeber und/oder dem Vertragspartner anerkannt. Die Kenntnis unserer AGB wird direkt und unmittelbar durch das Zustandekommen eines Vertrages oder die Auftragserteilung bestätigt. Unseren AGB entgegenstehende bzw. abweichende allgemeine Bedingungen oder Einkaufsbedingungen sind für uns nicht bindend, es sei denn, wir hätten der Geltung solcher Bedingungen im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsvorfälle mit dem Auftraggeber/Vertragspartner.


Angebot, Preise und Bestellung:

Sowohl unsere Produkt- und Preisinformationen als auch die abgegebenen Angebote sind freibleibend. Die Preise verstehen sich immer ab Werk, zuzüglich Versand und Verpackungskosten, der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und ebenfalls zuzüglich eventuell anfallender Zölle, Gebühren oder sonstiger Steuern. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise zu erhöhen, wenn zwischen Angebot und Liefertag Materialpreiserhöhungen oder Wechselkurserhöhungen (US$/Euro) eintreten.

Die Bestellung ist erst dann angenommen, bzw. der Vertrag erst dann geschlossen, wenn unsererseits eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt oder die Leistung ausgeführt wird. Telefonische oder mündliche Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, technischen Dokumentationen oder sonstigen Unterlagen behalten wir uns uneingeschränkt Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

Sofern unsere Leistungen nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern erbracht werden, welche uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, übernimmt der Auftraggeber die Gewähr und Haftung dafür, dass keinerlei Schutzrechte fremder Dritter verletzt werden.


Lieferung:

Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Auftraggebers, ab Werk. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben wurde.
Für die Einhaltung bestimmter Lieferfristen können wir keine Gewähr übernehmen, insbesondere ist es ausgeschlossen, aus der Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist Schadenersatzansprüche an uns zu stellen. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder wir dem Auftraggeber Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder sonstigen Ereignissen, die unsererseits nicht beeinflussbar sind, verlängert sich der Liefertermin um die angemessene Frist. Teillieferung behalten wir uns vor. Weiterhin behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn wir selbst von Vorlieferanten nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig beliefert werden.

Bestellungen auf Abruf sind innerhalb des von uns bestätigten Zeitraumes vom Auftragnehmer abzunehmen. Wir sind berechtigt, nach Ablauf des vereinbarten Liefertermins die Leistungen zu übersenden und zu berechnen.


Zahlung:

Sofern keine anderen Zahlungsvereinbarungen durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung anerkannt wurden, wird der Rechnungsbetrag, unabhängig vom Eingang der Ware, bzw. vom Erhalt der Leistung, 8 Tage nach Rechnungsdatum mit 3 % Skonto oder 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar. Für Reparaturen, Änderungen, Nachschleifarbeiten oder Lohnarbeiten gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz berechnet. Der Auftraggeber verzichtet auf etwaige Zurückbehaltungsrechte oder der Verrechnung mit Gegenforderungen.


Gewährleistung, Mängelrüge und Haftung:

Diamanten sind Naturprodukte. Da unsererseits nicht die Möglichkeit einer Nachprüfung der sachgemäßen Behandlung und den Einsatz durch den Auftraggeber besteht, kann keinerlei Garantie gewährt werden.

Der Auftraggeber muss etwaige Mängelrügen bei offenen Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen schriftlich bei uns anzeigen. Bei berechtigten. Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl die Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Es besteht kein Recht auf Wandlung oder Minderung.

Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für weitere Schadenersatzansprüche wird nur gehaftet, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.


Eigentumsvorbehalt:

Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden, Ansprüche, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Firma Günter Zwetsch als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum der Firma Günter Zwetsch durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf die Firma Günter Zwetsch übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum der Firma Günter Zwetsch unentgeltlich. Ware, an der Firma (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma Günter Zwetsch ab. Die Firma Günter Zwetsch ermächtigt ihn widerruflich, die an die Firma Günter Zwetsch abgetretene Forderungen, für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum der Firma Günter Zwetsch hingewiesen und diese unverzüglich benachrichtigt, damit die Firma Günter Zwetsch ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Firma Günter Zwetsch die in diesem Zusammenhang entstandenen gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Firma Günter Zwetsch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.


Erfüllungsstand:

Gerichtsstand, bzw. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist 55743 ldar-Oberstein. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Salvatorische Klausel:

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer eventuell unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der eventuell unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.